Der Haftungsausschluss

Viele Webmaster distanzieren sich von jeglichen Links auf ihrer Website und empfehlen sie trotzdem. Klingt doch unsinnig, oder? Einen einwandfreien Haftungsausschluss (engl. Disclaimer) zu formulieren ist nicht gerade einfach. Auch Fertig-Texte von einigen Webseiten sind nicht ganz lückenlos. Was man besonders als Blog-Inhaber beachten muss, habe ich im folgenden Artikel zusammengefasst.

Das Impressum

Im Impressum (engl. Imprint) einer kommerziellen Website sollte das zuständige Gericht, sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnr. und Name, Adresse des verantwortlichen Inhabers der Firma vorhanden sein.

In einem Impressum einer jeden Website sollten sowieso folgende daten vorhanden sein.

  • Name des Verantwortlichen der Domain und der Website
  • Adresse und Telefonnr. (ggf. auch Fax) Tipp: Die Landesvorwahl nicht vergessen
  • Gültige E-Mail Adresse
Links

Falls man zu externen Websites linkt, was besonders bei Blogs sehr häufig vorkommt, sollte man klarstellen, dass man nicht für deren Inhalte verantwortlich ist. Außerdem sollte man erwähnen, das man keinen Einfluss auf diese Websites ausübt. Falls auf diesen Seiten jedoch plötzlich dubioser Kontext auftaucht, ist man mit diesen Angaben noch nicht ganz aus dem Schneider.

Auch die Prüfung des Inhalts der verlinkten URL ist nötig. Man sollte auch im Haftungsausschluss erwähnen, dass man alle Links zur Veröffentlichung eingehend geprüft hat und es nicht täglich möglich ist, jeden geschalteten Link noch einmal zu prüfen.

Ein Hinweis, dass man sofort über dubiose Inhalte einer verlinkten Seite per E-Mail benachrichtigt werden möchte, ist sinnvoll.

Jedoch möchte ich jeden davon abraten, sich nur von den verlinkten Seiten zu distanzieren. Denn aktuellere Texte, wie z.B. ein Weblog-Eintrag, welcher eine bestimmte Seite empfiehlt hebt den im Haftungsausschluss genannten Satz wieder auf!

Benutzergenerierte Inhalte

Über eine Kommentarfunktion verfügt fast jeder Blog, jedoch alle Kommentare erstmal Inhalt der Website und werden auch rechtlich so behandelt. Deswegen sollte man den Zeitpunkt der Veröffentlichung und die IP-Adresse des Kommanterautoren unbedingt speichern, um den Benutzer eindeutig identifizieren zu können. bei rechtlichen Angelegenheiten kann man diese Daten dann vorzeigen und sich somit aus der Verantwortung ziehen.

Trotzdem sollte man im Hauftungsausschluss zusätzlich erwähnen, dass die von Benutzern generierten Inhalte nich immer sofort geprüft werden können und nicht die Meinung und Einstellung des Webmasters wiederspeiegeln.

Ein Tipp für jeden Blogger: Wenn es möglich ist, schaltet eine Kommentar-Moderation ein, denn somit kann man die Inhalte der Kommentare prüfen bevor diese veröffentlicht werden.

Wohin mit dem Impressum etc.?

Soweit ich weiss, hat ein deutsches Landgericht bereits beschlossen, das Impressum, Hauftungsausschluss etc. durchaus 2 Klicks von der Startseite aus entfernt sein kann. Solange die Links eindeutig und auffindbar plaziert wurden, ist man schon auf der sicheren Seite. Bei meinen Recherchen ist aber auch folgendes aufgetaucht: Ein Impressum-Link, welcher sich auf jeder Seite im Seitenfuss befindet (also nur durch Scrollen erreichbar ist), ist rechtlich gesehen unausreichend. Genaueres kann ich aber nicht berichten.

Erweiterungen

Es gibt bestimmt noch einige andere Sachen, die man beachten sollte/muss. Fällt euch vielleicht noch eine Kleinigkeit ein, welche ich übersehen/vergessen habe?

veröffentlicht am 09.11.2005 um 23:00 von Martin Labuschin in


Irgendwie hat es meinen Kommentar verschluckt? Ich hatte geschrieben, dass ich es ähnlich sehe, dass das Thema oft zu unbeachtet liegenlassen wird. Und, dass ich mich (siehe Link) auch schon damit beschäftigt habe.

cheers

Komisch, als ich deinen Kommentar gelesen habe, stand da nur eine url in inem link. ich habe das markup entfernt, damit die url richtig konvertiert werden kann (smart-link)...

Hi Martin,

als erstes mal: Danke! Hab schon lange nach so nem aufschlussreichen Artikel übers Impressum gesucht. Alles was ich immer gefunden hatte waren entweder vaage Andeutungen, was *unter Umständen* mit rein *köönnte* oder *sollte* oder war für mich als zukünftiger Webdesigner nich passend.


Und nun mal noch zwei Anmerkungen zu deinem Text: als erstes zu der Distanzierung. Es mag zwar möglich sein, sich von speziellen Inhalten zu distanzieren, aber eine allgemeine "Freizeichnungsklausel" is nicht rechtskräftig. Hier mal ein Ausschnitt von der Seite http://www.knetfeder.de/recht/linkurteil/ mit dem schönen Titel: "Das Märchen vom Link-Urteil":
>Man stelle sich dieses paradoxe Geschehen einmal genau
>vor: Das LG Hamburg sagt mit seinem Urteil, eine
>Freizeichnungsklausel (so der fachliche Ausdruck) reiche
>nicht aus, um sich 'aus der Verantwortung zu stehlen',

>sondern man hätte sich speziell von den fremden
>Meinungen distanzieren müssen - und was macht
>Rest-Deutschland? Es setzt eine Klausel auf jede zweite
>Homepage, die genau das Gegenteil macht, was dieses
>Urteil für den 'Ernstfall' verlangt und behauptet dann zu
>guter letzt auch noch, genau dies hätte in dem Urteil

>gestanden. Absurder geht es nicht mehr.

Ich bin zwar kein RA, aber ich denke, dass man dieser Seite durchaus Glauben schenken darf.

Und eine zweite Sache noch. Du sagtest:
>Trotzdem sollte man im Hauftungsausschluss zusätzlich
>erwähnen, dass die von Benutzern generierten Inhalte
>nich immer sofort geprüft werden können und nicht die

>Meinung und Einstellung des Webmasters wiederspiegeln.

Aber gerade die Sache mit "nich immer sofort geprüft" hat im Internet ihre Tücken, wie dieser Artikel auf heise zeigt: http://www.heise.de/newsticker/meldung/60748
Da hat der HP-Betreiben eine Mail bekommen, dass Inhalte auf der Homepage drauf waren, die jemanden diskriminierten. Dabei hat der Betroffene dem HP-Betreiber einee Frist von 24 Stunden gesetzt. Und nach dem diese verstrichen war und nix passiert ist, ging er damit vor Gericht und hat dabei auch Recht bekommen.

Man sieht also, das mit dem Impressum bzw. dem ganzen Internetrecht ist ein sehr prekäres Thema. Vllt. kann ja der RA von letztens sich noch einmal hierzu äußern. :)

mfg, mh166

Gehört zu einem Impressum nicht auch eine Umsatzsteuernummer, wenn vorhanden?


Übrigens: Wunderschönes Weblog mit interessanten Themen. Werde jetzt öfters mal hier vorbeischauen. Weiter so!

Les am besten den Artikel nochmal :) Nein, jetzt mal ernsthaft: ich habe dies schon erwähnt. Und danke für das Kompliment! MfG

Mir war ja nicht bewusst, wieviel man da beachten muss. Danke!

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